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AGBs


Lichtjonglage / Lichtershow Dresden

§ 1 Geltung der Bedingungen
Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit ebenfalls für alle künftigen Shows, auch wenn sie dafür nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2 Vertragliche Leistungen
Alle Leistungen sind schriftlich festzuhalten, mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Project Fire ist in der Gestaltung seines Programmes frei.
Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. (Homepage, Videos, Fotos) Der Auftraggeber gewährleistet einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung und sichert die erforderlichen Arbeitsbedingungen für die Durchführung der Show zu. Andernfalls ist Project Fire nicht verpflichtet die Veranstaltung stattfinden zu lassen. Project Fire ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn Krankheit, medizinische Notfälle oder höhere Gewalt der Grund der Verhinderung sind.* Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten, wie z.B. Name, Location, PLZ, Ort, Zeit, Telefonnummer
(Kontakttelefon (Handynummer) für den Abend der Veranstaltung) usw. Project Fire weist darauf hin, dass die Kontaktperson am Abend erreichbar sein muss.


1. Technische Voraussetzungen
1a)
Der Auftraggeber hat alle Vorarbeiten zu regeln und Voraussetzungen zu schaffen, um eine Feuershow stattfinden zu lassen. Eventuelle Kosten wie z.B. GEMA,
Gebührenbescheide für Genehmigungen u.ä., welche mit der Show direkt in Zusammenhang stehen, sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Bitte prüfen Sie dabei auch die Realisierung der Auftrittszeit, sowie die örtlichen Gegebenheiten und sprechen Sie diese auch mit der betreffenden Location ab.
Gegebenenfalls (vor allem bei öffentlichen Plätzen) ist sich bei der entsprechenden Gemeinde, Kommune oder Stadtbehörde zu informieren bzw. Genehmigungen einzuholen. Dies obliegt dem Auftraggeber! Project Fire übernimmt keine Haftung bei eventuellen Ruhestörungen.
     
1b)
Die technischen Mindestvoraussetzungen sind den Varianten im Angebot zu entnehmen. Voraussetzungen für sonstige Integrationen: 4x4x4m L/B/H.
Bitte beachten Sie, dass die komplette Showfläche bereits mindestens 2h vor Auftrittsbeginn für Project Fire zur Verfügung steht und sich z.B. keine parkenden Fahrzeuge mehr auf der Fläche befinden.In geschlossenen Räumen muss die Höhe für Feuershows mindestens 5m, ohne brennbare Einbauten (Dekoration o.ä. ) betragen.Beträgt die Höhe weniger als 5m, können nach Absprache Sondershows ( LED / Licht ) vereinbart werden. Für LED / Lichtshows darf die Deckenhöhe 3,0m nicht unterschritten werden.

1c)
Der Boden sollte für unsere Feuershows nicht brennbar sein und möglichst ebenerdig. Für unsere Shows aus Licht (LED) reicht eine ebenerdige Fläche.
Jede andere Art von Untergrund und/oder Neigungen/Gefälle ist im Vorfeld mit Project Fire abzuklären. Project Fire hält sich die alleinige Entscheidung vor,

ob eine Show möglich ist oder nicht.
1d)
Die Location – sofern eine Indoorshow geplant ist - muss eine ausreichende Durchlüftung haben, damit es während der Show nicht zu Übertemperaturen oder Sauerstoffmangel kommt. Dies gilt nicht für unsere LED / Lichtshows sondern nur, wenn Feuer zum Einsatz kommt
1e)
Befinden sich in einer Location – sofern eine Indoorshow geplant ist – Brandmelder, ist vorher vom Auftraggeber abzuklären ob und wo diese abzuschalten sind.
Unter scharfen Brandmeldern findet keine Art von Feuer statt. Dies gilt nicht für unsere LED / Lichtshows sondern nur wenn Feuer zum Einsatz kommt
1f)
Bei zu erwartenden, extremen Witterungen (Starkregen, starker Schneefall, Sturmwarnungen etc.) am Veranstaltungsort ist Project Fire mindestens 6 Stunden vor Showbeginn zu kontaktieren, um eine Vorabsprache zu tätigen. Wir prüfen bereits ab 7 Tagen vorher, ob es zu eventuellen Änderungen der Show kommen kann


2. Aufbau- & Showstartzeiten / Verpflegung/ Garderobe 
2a)
Die Auf- und Abbauzeiten richten sich nach dem im Vertrag festgelegten Showbeginn. Dabei planen wir den zeitlichen Ablauf so, dass keine längeren Wartezeiten
zwischen dem finalen Aufbau und der Startzeit der Show liegen

2b
Verspätungen, Wartezeiten, Ablaufänderungen und notwendige Umbauzeiten bei Regen, die nicht von Project Fire verschuldet werden,
gehen zu Lasten des Veranstalters / Kunden.

2c)
Wenn der Veranstalter / Kunde den Aufbau zwingend deutlich vor dem Beginn der Veranstaltung wünscht (Einlassszenarien oder zeitlich getrennte Shows)
und die Wartezeit für das Team von Project Fire mehr als 30 min beträgt, wird diese Zeit zusätzlich berechnet.
Der Kostensatz beträgt hier 80,00 € netto pro angefangene Stunde.

2d)
Bei Wartezeiten > 1 Stunde hat der Auftraggeber / Kunde(Lehrzeichen zu viel) für die Verpflegung (Getränke und Speisen im normalen Rahmen) von Project Fire zu sorgen bzw. diese für das Team kostenfrei bereitzustellen. Außerdem ist für diese Zeit ein Raum / Garderobe mit ausreichend Sitzgelegenheiten zu stellen


3. Abbruch der Show
3a) 

Sollten die Punkte 1a-1f vor Ort nicht eingehalten werden, steht es Project Fire frei, die Show aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden zu lassen.
Die Sicherheit der Gäste und der Akteure von Project Fire haben oberste Priorität.

3b) 

Sollte Punkt 2a in Kraft treten, fallen 100% Ausfallkosten in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars an, wenn Project Fire zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort ist.
3c)

Bei „Höherer Gewalt“ oder Naturgewalten wie, z.B. zu hoher Windstärke, starker Regen, Gewitter, Schneesturm entstehen für den Auftraggeber keine Kosten.
Diese Art von Festlegung wird nur von Project Fire allein entschieden


4. Sicherheit & Versicherung
4a) 

Für die Sicherheit während einer Show sorgt Project Fire selbst. Verwendet werden Sicherheitsdecken, Pulverlöscher sowie CO2-Löscher.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Project Fire den Auf- und Abbau sowie die Show reibungslos durchführen kann.
Wenn notwendig mit der Unterstützung von Security oder anderweitigen Sicherungsmaßnahmen, welche vom Auftraggeber zu stellen sind.
Dies gilt nur bei öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Stadtfeste, Diskotheken u.s.w.

4b) 

Project Fire ist für alle Feueraktionen, sowie Pyrotechnik der Stufe T1 versichert. Entsprechend der Leistungen der Betriebshaftpflicht sind Personenschäden bis 6.000.000,00 Euro, Sachschäden bis 1.000.000,00 Euro und Vermögensschäden bis 100.000,00 Euro versichert. Eventuelle Schäden sind sofort, oder spätestens innerhalb von 2 Tagen ab Showtag an Project Fire zu melden. Für voreilige eigene Initiativen gegen Beseitigungen von Schäden übernimmt Project Fire keine Haftung.
Schadensmeldungen und Leistungen werden nur über die Versicherung geführt, reguliert und freigegeben.


§ 3 Anzahlung
Mit Vertragsunterzeichnung ist eine nicht-erstattbare Anzahlung in Höhe von 15% der vereinbarten Gage zu entrichten,
sollten zwischen dieser und dem Showtermin mehr als 10 Monate liegen. Die Restzahlung ist 1 Monat vor Showtermin fällig.
Eine entsprechende Rechnung erhalten Sie von uns rechtzeitig vorab. Eine Show gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn neben dem unterschriebenen Vertrag die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Die bloße Vertragsunterzeichnung allein gilt nicht als verbindliche Buchung!



§ 4 Zahlung
Die konkrete Zahlungsweise, Bankverbindung und individuell getroffene Sonder-Vereinbarungen entnehmen Sie bitte dem Vertrag. Die Gage wird entsprechend der im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber ist nicht berechtigt eigenmächtig Änderungen vorzunehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, außer er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.


§ 5 Rücktrittsfristen bei laufenden Verträgen
Ab Vertragsunterzeichnung bis 6 Monate vor Showtermin werden 15% des Honorars als nicht-erstattungsfähige Anzahlung fällig.
Sollte der Zeitraum zwischen Buchung und Veranstaltungstag weniger als 6 Monate betragen, so gilt die für den entsprechenden Zeitraum definierte

prozentuale Höhe des Honorars, wie folgt:

6 Monate bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstag 25% des Honorars
<3 Monate bis 29 Tage vor dem Veranstaltungstag 50% des Honorars
28 Tage bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstag 75% des Honorars
14 Tage bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag 90% des Honorars
Bei Absage ab 7 Tage vor dem Veranstaltungstag 100% des Honorars fällig.


Ein Rücktritt wegen höherer Gewalt ist zu jeder Zeit ohne Gebühren möglich.

Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: schwerwiegende Beeinträchtigungen im Gesundheitssektor
(z.B. Pandemie, Epidemie, Seuchen), Naturkatastrophen (z.B. Sturm, Hochwasser, Erdbeben), Arbeitskämpfe, Unruhen und Akte terroristischer Gewalt.



§ 6 Terminverschiebungen

Terminverschiebungen nach Vertragsunterzeichnung werden als Stornierung gewertet.Es gelten die Stornobedingungen der jeweils gültigen AGB. Neue Termine, die aus Verschiebungen resultieren, führen zu neuen Angeboten mit aktuellen Preisen und den aktuell geltenden AGBs.


§ 7 Urheberschutz und Nutzungsrechte von Bild- und Textmaterial

7a) 
Project Fire räumt Ihnen das Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie von Bildern oder Videos, für persönliche Zwecke anzufertigen. Nicht berechtigt sind Sie hingegen, die Materialien zu verändern, weiterzugeben und/oder gar selbst zu veröffentlichen. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Fotos, Videos und Texte bei Project Fire. Die Verwendung unseres Bildmaterials auf Flyern, Plakaten, Social-Media-Kanälen oder Webseiten, die Eigentum des Auftraggebers sind und für kommerzielle Zwecks verwendet werden, bedarf ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Project Fire. Alles andere stellt eine Urheberrechtsverletzung-/Nutzungsrechtverletzung dar und wird entsprechend geahndet
7b)

Project Fire behält sich vor, für eigene Werbezwecke Video- und/oder Fotoaufnahmen von der Show zu machen, um diese anschließend auf der eigenen Webseite und den eigenen Social-Media-Kanälen zu publizieren. Diese Fotos zeigen in der Regel keine Personen oder/und Gesichter von Gästen oder Besuchern

Stand der AGB: 12.02.2024
Mit Unterzeichnung des Vertrages akzeptieren Sie diese AGBs.

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